Änderung der Gesetzeslage ab dem 01.03.2023
Ab dem 01.03.23 ist die Maskenpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen aufgehoben. Wir haben uns daher entschieden nur noch in der Akutsprechstunde von 08:00Uhr bis 10:00 Uhr eine FFP2-Maske zu tragen.
Für unsere Patienten und Besucher in der Praxis besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Ihr Team der Hausarztpraxis Schuhstraße