Änderung der Gesetzeslage ab dem 08.04.2023
Ab dem 11.04.23 ist die Maskenpflicht aufgehoben. Wir haben uns daher entschieden zum Schutz unserer Patienten und zum Eigenschutz ausschließlich in der Infekt- und Akutsprechstunde von 08:00Uhr bis 10:00 Uhr eine FFP2-Masken-Pflicht für alle einzuführen.
Ihr Team der Hausarztpraxis Schuhstraße