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Neue Corona-Regeln

Änderung der Gesetzeslage ab dem 01.03.2023

Ab dem 01.03.23 ist die Maskenpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen aufgehoben. Wir haben uns daher entschieden nur noch in der Akutsprechstunde von 08:00Uhr bis 10:00 Uhr eine FFP2-Maske zu tragen.

Für unsere Patienten und Besucher in der Praxis besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.


Ihr Team der Hausarztpraxis Schuhstraße

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