Berufseignungsuntersuchungen
Auch wenn es für die meisten Berufsgruppen bei über 18-jährigen keine gesetzlichen Regelungen für eine Einstellungs- oder Berufseignungsuntersuchung gibt, legen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoller weise Wert darauf. Das Ziel ist, zu untersuchen, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes bewältigen können. Dies stellt auch einen Schutz für den Arbeitnehmer dar, wenn er Arbeiten verrichten soll, zu denen er körperlich nicht in der Lage ist.
Ansteckungsgefahren für Mitarbeiter sollen durch die Berufseignungs- oder Einstellungsuntersuchung ausgeschlossen werden und bei einigen Berufsgruppen wie Busfahrer oder Lokführer spielt der Schutz von Dritten wie Passagieren eine Rolle. Hier ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung auch gesetzlich geregelt.