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Impfungen

Impfungen sind eine der wirksamsten Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Infektionserkrankungen. In der Hausraztpraxis Schuhstrasse führen wir alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern durch. Wir beraten Sie gern, warum Impfungen so wichtig sind. Impfungen bedürfen zumeist einer regulären Auffrischung, um den aufgebauten Schutz zu erhalten. Daher sollte Ihr Impfpass regelmäßig überprüft werden.


Unerwünschte Nebenwirkungen treten bei Verwendung moderner Impfstoffe aufgrund ihrer guten Verträglichkeit nur selten auf.


Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema, sowie den von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfkalender in mehreren Sprachen.

 

Aktuelle Informationen zur Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung wird in der Hausarztpraxis Schuhstraße ohne Termin während der Sprechstunden durchgeführt. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Versichertenkarte mit.


Impfungen für Kinder und Jugendliche
  • Diphtherie

  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

  • Hepatitis B

  • Humane Papillomviren (HPV)

  • Keuchhusten (Pertussis)

  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)

  • Masern

  • Meningokokken

  • Mumps

  • Röteln

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Windpocken

  • Standardimpfungen für Erwachsene (von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt)

  • Diphtherie

  • FSME (als Reiseimpfung)

  • Grippe (Influenza)

  • Keuchhusten (Pertussis)

  • Masern (bei unzureichendem Impfschutz)

  • Meningokokken (für Reisende nach Mekka)

  • Pneumokokken

  • Tetanus

Organisatorische Hinweise

Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, stellen wir Ihnen gern einen Impfpass gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € aus.

Reiseimpfung – Reisemedizin

Wir beraten Sie reisemedizinisch und impfen Sie vor Ihrer nächsten Reise entsprechend den aktuellen reisemedizinischen Empfehlungen. Bitte geben Sie bei Terminvereinbarung Reiseziel, Reisezeit und Art der Reise (Hotel/Backpacking o.ä.) an.


Reisen in ferne Länder für Urlaub und Geschäfte haben in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Reisen in fremde Länder bedeutet für die Reisenden neben unendlich vielen Möglichkeiten und neuen Erfahrungen auch Gefahren wie beispielsweise ansteckende Krankheiten, auf die das Immunsystem nicht vorbereitet ist.
Während einer reisemedizinischen Beratung werden Ihnen, je nach Reiseziel und Art der Reise und abhängig von Ihrem Alter, einer bestehenden Schwangerschaft und eventuellen Vorerkrankungen, notwendige Impfungen empfohlen.


Reisemedizinische Impfungen sind Impfungen gegen Krankheiten, die speziell in Reiseländern auftreten und bei einer Reise in das jeweilige Land empfohlen werden.

Zu den wichtigsten Reiseimpfungen gehören die Impfungen gegen

  • Cholera

  • Diphtherie

  • FSME (Frühsommer-Menigo-Enzephalitis)

  • Gelbfieber

  • Grippe (Influenza)

  • Hepatitis A

  • Hepatitis B

  • Japanische Enzephalitis

  • Masern

  • Meningokokken-Meningitis

  • Pneumokokken

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

  • Rabies (Tollwut)

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Typhus

Die Impfungen werden einige Zeit vor Reiseantritt durchgeführt, je nach Impfung können mehrere Sitzungen wegen der Notwendigkeit von Teilimpfungen nötig sein. Daher ist eine ausreichende Zeitspanne am besten 6 Monate vor Reisedatum zur entspannten Planung sinnvoll.


Bitte beachten Sie aber, dass es im Ausland auch viele Krankheiten gibt, die hierzulande nicht auftreten und für die es keinen Impfschutz gibt! Dieses sind beispielsweise Malaria oder die Schistosomiasis (Bilharziose). Ihr Arzt berät Sie auch dazu und erklärt Ihnen, wie Sie sich davor schützen können.


Reisemedizinische Impfungen verringern Ihre Ansteckungsgefahr und dienen damit Ihrer Gesundheitsvorsorge.

Impfung gegen Gürtelrose

Es ist möglich sich gegen Gürtelrose impfen zu lassen. Die Daten hierzu zeigen eine große Schutzwirkung.
Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht. Dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem – beispielsweise im Alter – schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose (Zoster), hervorrufen. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abklingen des Ausschlags längere Zeit andauern (postherpetische Neuralgie). Von der Gürtelrose sind am häufigsten ältere Erwachsene und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem betroffen.

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff: 

  • allen Personen ab 60 Jahren. 

  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.

  • allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma.


Wenn Sie vor mehr als 5 Jahren mit dem Lebendimpfstoff gegen Gürtelrose geimpft wurden ist jetzt eine neue Impfung mit dem Todimpfstoff zu empfehlen. In den USA wird auch bereits 2 Monate nach Impfung mit dem Lebendimpfstoff mit dem Todimpfstoff nachgeimpft.

Untergruppe Influenza/Saisonale Grippe

Wir kommen der Grippe zuvor


Die echte Grippe (Influenza) ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Selbst in unkomplizierten Fällen dauert sie fünf bis sieben Tage. Meist zeigt sich die Grippe mit schweren Krankheitszeichen wie beispielsweise plötzlichem hohem Fieber über 38,5°C, trockenem Reizhusten sowie Kopf- und Gliederschmerzen.


Eine Grippeimpfung kann vor einer schwer verlaufenden Erkrankung an Grippe schützen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) besonders denjenigen Personengruppen eine Grippeimpfung, die ein hohes Risiko im Falle einer Grippeerkrankung haben:

 

  • Patienten über 60 Jahre

  • chronisch kranke Patienten

  • medizinisches Personal

  • Schwangere

Ich bin doch jung und gesund...“ – Wer trotzdem geimpft sein sollte

Neben den vier Hauptzielgruppen wird die Grippeimpfung auch allen Menschen mit erhöhtem eigenem Ansteckungsrisiko oder gefährdeten Personen im nahen Umfeld empfohlen:

 

  • Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (z. B. Busfahrer, Schaffner, Lehrer, Erzieher)

  • Enge Kontaktpersonen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem Grundleiden 

  • oder von Schwangeren

  • Personen, die in Alten- und Pflegeheimen leben

  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder hohem Blutdruck: 
Wer an Herz-Kreislauferkrankungen oder Bluthochdruck leidet, sollte sich gegen Grippe impfen lassen, Denn eine Grippeschutzimpfung verringere das Sterberisiko der Betroffenen. Laut einer neuen dänischen Studie, die Anfang September auf dem Europäischen Kardiologe Kongress in Paris vorgestellt wurde, senke die Grippeschutzimpfung das Sterberisiko von Bluthochdruck-Patienten um 18 Prozent. 

Warum ist eine Influenza für Herzkranke so gefährlich?
Eine Viruserkrankung wie die Influenza stellt den Körper vor eine große Herausforderung. Influenza-Viren schädigen die Schleimhaut der Atemwege und schwächen die Abwehrkräfte. Herzkranke Menschen sind in dieser Situation besonders gefährdet. So können in den Blutgefäßen vermehrt Plaques aufbrechen und sich darauf ein Blutgerinnsel bilden. Dieses kann dann die Blutversorgung abschneiden. In der Folge können Herzinfarkt oder Schlaganfall auftreten.

Untergruppe Masern/Mumps/Röteln

 

Ab März 2020 müssen nach gesetzlicher Vorgabe folgende Personen eine Masern-Impfung vorweisen:

  • Kinder vor der Aufnahme in eine KiTa oder Schule

  • Erzieher und Lehrer

  • Tagesmütter

  • Beschäftige in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen

  • Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben

Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie vor 1970 Geborene.


Bei Missachtung der Impfpflicht kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden. Zudem kann die Aufnahme in eine KiTa bzw. die berufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung oder medizinischen Einrichtung verweigert werden.

Pneumokokken-Impfung


Gegen Pneumokokken sollten alle Patienten ab 60 Jahren geimpft sein/werden sowie alle Patienten mit chronischen Erkrankungen:

  • Kreislauferkrankungen - KHK/Hypertonus/Schlaganfall

  • Lungenerkrankungen - COPD/Asthma bronchiale

  • Diabetes mellitus
     

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