top of page

Das e - Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

Ab dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet die verordneten Medikamente als elektronisches Rezept auszugeben. Dies gilt noch nicht für Betäubungsmittel.

Um den Problemen vorzugreifen haben wir bereits seit dem 17.10.23 damit begonnen und sind begeistert. Die meisten Patient*Innen benötigen lediglich die Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse. Damit können Sie die, nun nur noch virtuellen Rezepte, papierfrei aus jeder Apotheke in Deutschland einlösen ohne diese aus der Praxis abholen zu müssen. Die Gesundheitskarte muss lediglich einmal im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein.

Auch für den Urlaub sicherlich das eine oder andere Mal eine Erleichterung, wenn man in Deutschland unterwegs ist.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern an. Wir unterstützen Sie im Umstellungsprozess.


Ihr Team der Hausarztpraxis Schuhstraße

bottom of page